ich habe Ihren Satz einwandfrei verstanden. Andererseits bin ich ja auch imprägniert gegen Satzverwurstungen.
Meiner Meinung allerdings hätten Sie bei einer 2+ auch eine 1,7 erhalten müssen, es ist allerdings die Frage, ob das, was auf der Klausur steht, auch in der Notenmitteilung an die scheinausstellende Stelle steht, es sei denn, daß Klausurbewertung und Scheinausstellung durch die gleiche Person erfolgen, dann wäre das natürlich Gutdünken und persönliches Ermessen. Sie könnten höchstens mal bei dem entsprechenden Professor oder Lehrbeauftragten nachfragen, wie er das denn gemeint hat.
Da es Ihnen aber auch eigentlich gleichgültig sein kann, wie Sie den Schein erstanden haben, können Sie es natürlich auch einfach lassen.
sie haben's erfasst. die mühe, einen termin auszuhandeln, um dann zum unmöglichsten zeitpunkt nach erlangen fahren zu müssen, übersteigt die notendifferenz von 0,3 bei weitem. da muss man mal prioritäten setzen und eine 2+ auch mal gerade sein lassen.
rechtens:
betreiberin dieser privaten webseite ist susanne rudloff, 90489 nürnberg, deutschland.
alle rechte für veröffentlichte inhalte liegen bei der autorin, andernfalls wird darauf hingewiesen. die autorin distanziert sich von den inhalten gelinkter seiten und macht sich diese nicht zu eigen.
Seltsam...
Meiner Meinung allerdings hätten Sie bei einer 2+ auch eine 1,7 erhalten müssen, es ist allerdings die Frage, ob das, was auf der Klausur steht, auch in der Notenmitteilung an die scheinausstellende Stelle steht, es sei denn, daß Klausurbewertung und Scheinausstellung durch die gleiche Person erfolgen, dann wäre das natürlich Gutdünken und persönliches Ermessen. Sie könnten höchstens mal bei dem entsprechenden Professor oder Lehrbeauftragten nachfragen, wie er das denn gemeint hat.
Da es Ihnen aber auch eigentlich gleichgültig sein kann, wie Sie den Schein erstanden haben, können Sie es natürlich auch einfach lassen.